fbpx
05971 899 588 2 mail@emswork.de

Personaldienstleistungen für Arbeitgeber

 

Gerade in Zeiten der Pandemie kommt es immer mehr dazu, dass der Unternehmer oder der Handwerker (bedingt durch den einen oder anderen Lockdown – und Materiallieferengpässen etc.) Produktionsspitzen und Großaufträge nicht immer wie gewollt abwickeln konnte.

 

Hier kommt dann die Zeitarbeit zum Tragen, die durch ihre Flexibilität immer wieder in den verschiedensten Arbeitsbereichen helfen konnte und weiterhin kann. Wenn wir hier einmal aus den Internetseiten der IGZ (www.ig-zeitarbeit.de) zitieren dürfen, wird jedem schnell klar, welche Vorteile sich durch die Zeitarbeit ergeben:

 

Fragen und Antworten

 

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Zeitarbeitnehmer werden – zumeist unbefristet und in jedem Fall sozialversicherungspflichtig beschäftigt – bei einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt. Ihre Arbeit leisten sie dann in einem so genannten Kunden- oder Entleihbetrieb. Arbeitgeber ist jedoch das Zeitarbeitsunternehmen. Von dort erhalten die Arbeitnehmer auch ihren Lohn.

Wie oft wechselt der Einsatzort?

Das ist unterschiedlich und hängt von der Art der Tätigkeit ab. Manche Projektarbeiten dauern länger. Andere Tätigkeiten, zum Beispiel Krankheitsvertretungen, können kurzfristig beginnen und wieder enden. Wichtig ist zu wissen, dass das Ende eines Einsatzes in der Regel nicht automatisch auch das Ende des Beschäftigungsverhältnisses bedeutet.

Wieviel Geld verdient ein Zeitarbeitnehmer?

Zeitarbeitnehmer müssen grundsätzlich genauso bezahlt werden, wie die Mitarbeiter im Kundenbetrieb, die vergleichbare Tätigkeiten ausüben („equal pay“), es sein denn, es findet ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit Anwendung („Tariföffnungsklausel“). Der iGZ hat einen solchen Tarifvertrag mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelt. Dieser ist ab dem 1.11.2012 durch sogenannte Branchenzuschlagstarife etwa mit der IG Metall oder IG BCE ergänzt worden. Seit dem 1. Apri 2021 liegt der niedrigste Tariflohn in der Zeitarbeitsbranche bei 10,45 Euro.

Woran erkennt man ein gutes Zeitarbeitsunternehmen?

Wichtig ist das Vorliegen einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Die Mitgliedschaft im iGZ begreifen wir als Qualitätssiegel. Nutzen Sie auch das Vorstellungsgespräch mit dem Personaldisponenten zum gegenseitigen Kennenlernen. Achten Sie darauf, ob Ihre Qualitäten richtig erfragt werden und auch schwierigere Punkte Ihrer Situation Berücksichtigung finden.

Ist Zeitarbeit nur etwas für Ungelernte?

Mit 54 Prozent gibt es keine Berufsgruppe, die so stark vertreten ist, wie die der Helfer. Allerdings bedeutet dies im Umkehrschluss auch, dass 46 Prozent der Zeitarbeitnehmer in anderen Bereichen eingesetzt sind. Der Bereich der höher- und hochqualifizierten gewinnt rapide an Bedeutung. Dies gilt für Facharbeiter, Ingenieure und viele Spezialisten.

Was ist, wenn ein Kundenbetrieb einen Zeitarbeitnehmer übernehmen möchte?

Dies ist in den allermeisten Fällen kein Problem. Die Übernahme von Zeitarbeitnehmern in den Kundenbetrieb ist keine Ausnahme: Schon heute bleibt jeder dritte Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb „kleben“. Nicht zuletzt deswegen spricht man oft von der „Brückenfunktion“ von Zeitarbeit.

Entlohnung:

In Tarifverträgen regeln diese die Rahmenbedingungen der Arbeit und auch Entgeltsteigerungen. Für Zeitarbeitnehmer in Deutschland gilt: Sie müssen grundsätzlich – auch in der Entlohnung – so behandelt werden, wie der vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb. Es sei denn, es kommt ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit zur Anwendung. Eine solche tarifliche Regelung bildet aktuell die Grundlage für fast alle Zeitarbeitsverhältnisse, die es in Deutschland gibt. Eine so hohe Tarifbindung wie in der Zeitarbeit gibt es in keiner anderen Branche in Deutschland.

Mindestlohn

Der Zeitarbeitsgrundlohn ist als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich, auch für Zeitarbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland überlassen werden. So wird hier effektiv Lohndumping ausgeschlossen.

Branchenzuschläge

Es gibt Branchen, in denen gibt es spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Mitarbeitern der Zeitarbeit und der sogenannten „Stammbelegschaft“ im Einsatzbetrieb. Für diese Branchen sind Branchenzuschlagstarife vereinbart worden. Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Sie gleichen sich in sechs Schritten und binnen 15 Monaten an das Entgeltniveau im Einsatzbetrieb an und schließen so die „Tariflücke“.

Tarifvertragswerk:

Im iGZ-DGB-Tarifwerk sind neben der Bezahlung auch viele andere Fragen rund um das Arbeitsverhältnis geregelt. In der Tarifhauptbroschüre sind der Entgeltrahmentarifvertrag, der Entgelttarifvertrag, der Manteltarifvertrag und der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung zusammengefasst.

Quelle: https://www.ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit